TÜV Zertifizierungen

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    • TÜV Zertifizierungen

      ISA Guide schrieb:

      Nachdem nun erfolgreich Deutschlands Gerätepark umgerüstet wurde und der vielfach prognostizierten Umsatzschwundes im großen Stil ausgeblieben ist, ist nach dem Jahreswechsel wieder Zeit nach vorne zu blicken.

      Viele Betreiber besitzen auch nach über einem Jahr nach Auslaufen der Übergangsfristen keine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Deutschlandweit sind viele unterschiedliche Genehmigungspraxen zu beobachten. Während es in Sachsen und Niedersachsen zu unverständlichen Kahlschlägen gekommen ist, in Berlin und Brandenburg die Illegalität vor Legalität Vorzug genießt, genehmigt man im Bayern sogar Mehrfachkonzessionen, wenn die Qualität von unabhängiger Stelle geprüft worden ist.

      In NRW ruht still der See, denn auch die Behörden zweifeln an der Sinnhaftigkeit des Aufwandes in Relation zu der Genehmigungsdauer von nunmehr weniger als 4 Jahren und in vielen weiteren Bundesländern streitet man sich über Auswahlkriterien. Auch die Gerichte entscheiden in jegliche Himmelsrichtungen und als Unternehmer steht man letztlich vor einer untragbaren Planungsunfähigkeit.

      Was sich jedoch durch die Bank gezeigt hat, ist dass einerseits ein guter Kontakt zu den Ordnungsbehörden einen guten Dialog ermöglicht, andererseits, dass nicht ignorierbare Qualitätsmerkmale den Unterschied machen und den zuvor guten Dialog auf einen praktikablen Kompriss stellen.

      So bin ich in meiner Tätigkeit oft zu Vorbereitungen für TÜV-Zertifizierungen gerufen worden, bei der im Vorfeld über die Auswirkung einer positiven Zertifizierung auf die glücksspielstaatsvertragliche Genehmigung verhandelt worden ist. Es gibt zahlreiche Beispiele bei denen die TÜV-Zertifizierung ein humanes Abschmelzungskonzept oder die friedliche Koexistenz zweier Konkurrenzbetriebe ermöglicht hat.

      Es gibt zwar keine Garantie, dass über die TÜV-Zertifizierung der Zuschlag zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis zu holen ist, jedoch stellt dies immer wieder ein fruchtendes Argument dar.

      So oder so kann Ihnen ein Bekenntnis zur Qualität nicht weh tun, sondern Ihrem Unternehmen nur guttun. So liegt es auch an uns, aus eigenem Interesse ein hohen Qualitätsstandard festzulegen, damit Restriktionen quantitativer Art, wie es der GlüStV vorsieht, der Nährboden entzogen wird. Dies hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, sondern mit der unternehmerische Vorteilsabwägung zwischen Kosten und Nutzen. Spätestens wenn es in die nächste Genehmigungsrunde geht und es keine Annahme der Härtefallberechtigungen mehr gibt, kommen diejenigen zum Zug die sich früh genug Gedanken über ihre Qualitätsoffensive gemacht haben.

      Ihre Fragen zu dem Thema beantworte ich gerne

      Ricarda Koch
      Staatl. gepr. Betriebswirtin
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      Quelle: isa-guide.de/isa-gaming/articles/188754.html