Hängepartie in Hessen

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    • Hängepartie in Hessen

      Automatenmarkt schrieb:

      Seit Ende August gibt es in Hessen verbindliche Ausführungsbestimmungen für die Umsetzung des Spielhallengesetzes. Danach sollten die Kommunen ein "Wägungsschema" erarbeiten, um bei zu geringem Mindestabstand das Auswahlverfahren durchführen zu können. Außerdem gab das Wirtschaftsministerium den Städten und Gemeinden auf, die glücksspielrechtlichen Erlaubnisse bis zum 28. Februar 2017 zu erteilen. Passiert ist wenig bis nichts. Michael Wollenhaupt, Vorsitzender des Hessischen Münzautomaten-Verbandes (HMV), sagte anläßlich der Jahreshauptversammlung in Butzbach, die Angelegenheit sei längst eine Auseinandersetzung zwischen Verwaltung und Politik: "Wir haben mit allen Kommunalverwaltungen im Land gesprochen. Vor allem die kleineren Städte und Gemeinden würden bei den Erlaubnissen und den Härtefallanträgen gern großzügig verfahren, trauen sich aber nicht, weil der politische Wille ein anderer ist." "Beamten-Mikado" Nach Auskunft von Verbandsjustiziarin Christel Sondermann wollen die Regierungspräsidien als verlängerter Arm des Wirtschaftsministerium inzwischen alle Härtefallanträge vorgelegt bekommen, um eine allzu großzügige Handhabung zu verhindern. Folge: In den Kommunen spielen Sie "Beamten-Mikado". Wer sich bewegt, verliert – Spielapparatesteuer zum Beispiel, oder Arbeitsplätze, an denen wiederum Steuereinnahmen und Kaufkraft hängen. "Trotz der Vorgabe 28. Februar haben erst ganz wenige Unternehmer glücksspielrechtliche Erlaubnisse bekommen", sagte Wollenhaupt. In machen Kommunen ist das Verfahren einen Monat nach dem Stichtag angelaufen, manche haben die Unternehmer angeschrieben, welche Unterlagen für einen Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis eingereicht werden müssen, manche noch nicht einmal das. Ich fürchte, wenn die Übergangsfrist am 30. Juni endet, wissen die meisten von uns noch lange nicht, woran sie sind." Mehr zur Jahreshauptversammlung der Hessischen Münzautomaten-Verbandes in der April-Ausgabe des AutomatenMarkt.
      Quelle: automatenmarkt.de/Artikel.28.0…ttnews%5Btt_news%5D=16309