Cochem – Keine neuen Erkenntnisse zu Einbruchdiebstählen in zwei Cochemer Gaststätten im August 2013, wobei die Spielautomaten geplündert wurden, brachten weitere Ermittlungen, die das Amtsgericht veranlasst hatte. Daher wurde ein 45-jähriger Angeklagter, der die Taten leugnet, zumindest in einem Fall wegen Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Im anderen Fall wurde er "in dubio pro reo" freigesprochen.
Von Brigitte Meier
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