Hoher Infektionsschutz in staatlich konzessionierten Spielhallen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hoher Infektionsschutz in staatlich konzessionierten Spielhallen

      ISA Guide schrieb:

      DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker
      DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker. (Foto: DAW/Marco Urban)
      Mit Blick auf die Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer hat der DAW sich mit unten zitiertem Schreiben an die an die Teilnehmer bzw. Entscheider gewandt und auf den sehr guten Infektionsschutz in den staatlich konzessionierten Spielhallen hingewiesen.
      Das Schreiben an die Bundeskanzlerin ist gleichlautend an die Regierungschefs der Bundesländer, an den Chef des Bundeskanzleramts und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder gegangen.

      Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

      die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie erfüllt auch die Unternehmen der Deutschen Automatenwirtschaft mit Sorge. Sie verlangt von jedem Einzelnen ein Höchstmaß an Disziplin und Verantwortungsbewusstsein. Dieser Verantwortung werden die Unternehmen der Deutschen Automatenwirtschaft durch umfangreiche und konsequente Hygienemaßnahmen in den staatlich konzessionierten Spielhallen in hohem Maß gerecht, insbesondere auch durch wirksame Desinfektion sowie eine gute und regelmäßige Belüftung, meist durch modernste Lüftungstechnik.

      Ohnehin haben staatlich konzessionierte Spielhallen unter dem Aspekt der Infektionsvorbeugung den unvergleichlichen Vorteil, dass bereits die gesetzlichen Bestimmungen für ihren Betrieb dem Prinzip des Social Distancing entsprechen. So dürfen auf einer durchschnittlichen Gastfläche von ca. 150 m2 je Spielhalle nur bis zu maximal zwölf Geldspielgeräte aufgestellt werden. Daneben ist auch der Mindestabstand zwischen den Geräten gesetzlich geregelt. Diese werden von einzelnen Personen bedient, sodass Menschenansammlungen ausgeschlossen sind. Im Übrigen gilt bereits seit 1985 bundesweit ein striktes Alkoholverbot in Spielhallen, was sich als das wirksamste Mittel in der jetzigen Pandemie-Situation erweist.

      Durch die gesetzlichen Bestimmungen für deren Betrieb sowie durch die konsequent umgesetzten Hygienemaßnahmen sind in Spielhallen also beste Voraussetzungen für einen wirksamen Infektionsschutz gegeben. Das hat sich auch in den vergangenen Monaten sehr bewährt und hat zu keinerlei Problemen im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung geführt.

      Darüber hinaus leisten staatlich konzessionierte Spielhallen einen entscheidenden Beitrag zur Kanalisierung des menschlichen Spielbedürfnisses hin zu legalen Angeboten. Ohne die Verfügbarkeit legaler Spielangebote – das hat die Schließung der Spielhallen im Frühjahr einmal mehr deutlich gezeigt – droht eine höchst problematische Abwanderung der Gäste in illegale Angebote ohne Jugend- und Spielerschutz.

      Selbstverständlich unterstützen wir die Unternehmen bei der Einhaltung der vielfältigen Maßnahmen, unter anderem durch die Bereitstellung von Hygienekonzepten und Schulungsvideos für die Servicekräfte. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.automatenwirtschaft.de/hygienevorschriften/

      Für ein Gespräch stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

      Quelle: isa-guide.de/isa-gaming/articles/211167.html