Der FGA informiert: „Erste Verwaltungsgerichte bestätigen die Verpflichtung zum Abbau des 3. Geldspielgerätes in der Gastronomie. Damit wurde unsere Rechtsauffassung zur Erforderlichkeit des Abbaus des dritten Geldspielgerätes zum 10.11.2019 bestätigt“

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    • Der FGA informiert: „Erste Verwaltungsgerichte bestätigen die Verpflichtung zum Abbau des 3. Geldspielgerätes in der Gastronomie. Damit wurde unsere Rechtsauffassung zur Erforderlichkeit des Abbaus des dritten Geldspielgerätes zum 10.11.2019 bestätigt“

      ISA Guide schrieb:

      Wie uns RA Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg e.V., mitgeteilt hat, haben vereinzelt Aufsteller gegen den Abbau des dritten Geldspielgerätes Rechtsmittel eingelegt und versucht, auch über den Stichtag hinaus ein drittes Geldspielgerät aufzustellen. Verschiedene Gerichte haben diesem Versuch bereits eine klare Absage erteilt.

      So haben die Verwaltungsgerichte (u.a. VG Stuttgart, 05.11.2019, Az. 4 K 6827/19; VG Freiburg, 04.11.2019, Az. 9 K 93933/19; VG Karlsruhe, 06.11.2019, Az. 3 K 6742/19; VG Saarland, 04.11.2019, Az. 1 L 1596/) 9) Eilverfahren gegen den Abbau zurückgewiesen.

      Herr RA Tim Hilbert berichtet weiter, dass die Gerichte den vorgetragenen kompetenzrechtlichen Bedenken an der Zuständigkeit des Bundes zur Reduzierung der Anzahl der Geldspielgeräte nicht gefolgt sind. In Anbetracht der Tatsache, dass der Abbau des dritten Geldspielgerätes bereits mit der 6. Verordnung zur Änderung der SpielV am 11. November 2014 beschlossen wurde und damit seit nunmehr fünf Jahren bekannt war, erscheinen die erst jetzt erhobenen Bedenken wenig stichhaltig.

      Der Weiterbetrieb von mehr als den maximal zulässigen zwei Geldspielgeräten stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Aufsteller, die ihrer Verpflichtung zum Abbau des dritten Geldspielgerätes nicht nachgekommen sind, setzen sich damit der Gefahr aus, dass ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Abrede gestellt wird und die erzielten Einnahmen aus der unzulässigen Aufstellung eingezogen werden. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt!

      Wir danken Herrn RA Tim Hilbert für die Information.

      Quelle: isa-guide.de/isa-gaming/articles/203101.html