Quelle: isa-guide.de/isa-law/articles/197268.htmlISA Guide schrieb:
München, 09.07.2019. Das weitreichende Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland umfasst auch die entsprechenden Zahlungsdienstleistungen. Das heißt, dass auch Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste das Verbot beachten müssen und das Glücksspiel im Internet nicht durch ihre Zahlungsdienstleistungen ermöglichen dürfen. In diesem Zusammenhang hat CLLB Rechtsanwälte nun Klage gegen den Zahlungsdienstleister PayPal erhoben.
Online-Glücksspiel – CLLB Rechtsanwälte reicht Klage gegen PayPal ein
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