Quelle: automatenmarkt.de/Artikel.28.0…ttnews%5Btt_news%5D=16892Automatenmarkt schrieb:
Die 888 Holdings teilt in einer Pressemitteilung mit, dass der Glücksspielanbieter mit Sitz in Gibraltar beziehungsweise ein Tochterunternehmen, gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2017 (Az. 8 C 18.16) Verfassungsbeschwerde einlegt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte eine Untersagungsverfügung, die einem Glücksspielanbieter mit Sitz im europäischen Ausland, der sich nicht am deutschen Konzessionsverfahren beteiligt hat, verbietet, Online-Casinospielen und -Sportwetten anzubieten. Die 888 Holdings erkennt darin einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit. Der Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert von der Sozietät Redeker Sellner Dahs hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf isa-guide.de intensiv beleuchtet.
888 Holdings legt Verfassungsbeschwerde ein
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