In den östlichen Bundesländern: Viel Licht und ein großer Schatten (Sachsen)

    • In den östlichen Bundesländern: Viel Licht und ein großer Schatten (Sachsen)

      Automatenmarkt schrieb:

      Auf der Jahreshauptversammlung des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland standen die Existenzsorgen vieler Mitgliedsunternehmen im Vordergrund. Vorsitzender Thomas Breitkopf beklagte „das Dickicht von unsystematischen willkürlichen Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden“. Extrem schwierig ist die Situation in Sachsen. Weiter im Aufwärtstrend – die Zahl der Mitglieder, inzwischen sind es 189. Nur gemeinsam könne man es schaffen, die Existenz der Branche über 2021 hinaus nachhaltig zu sichern, so Vorsitzender Thomas Breitkopf, gleichzeitig Präsident des BA. Positiv: In den meisten Bundesländern im Osten werden glücksspielrechtliche Erlaubnisse für einen Zeitraum von 15 Jahren gewährt, so dass die Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit für sich und ihre Beschäftigten haben. Extreme Zustände in Sachsen Ein Extremfall ist Sachsen mit seiner rigiden Ablehnungs- und Genehmigungspraxis. Hier findet für die Dauer der Widerspruchs- und Klageverfahren noch nicht einmal eine Duldung statt. Die Landesdirektion Sachsen trete als extreme Verhinderungsbehörde auf und bringe viele alt eingesessene, legal arbeitende Familienunternehmen an den Rand des Ruins, so der Tenor. Nicht eine Ausnahmegenehmigung wurde bisher ausgesprochen, und ganze zehn Härtefälle sind genehmigt worden (der AutomatenMarkt berichtete in seiner Februar-Ausgabe ausführlich, inklusive kritischer Fragen an die Landesdirektion Sachsen). Paradox: Berlin, die als Erste ein Spielhallengesetz beschlossen (eines der rigidesten und fragwürdigsten in Deutschland!), sind nun die Letzten bei der Erteilung von glücksspielrechtlichen Erlaubnissen. Von 490 Anträgen wurden bisher nur rund 80 (!) beschieden. Ein insgesamt „gutes Trefferbild“ für die Branche gibt es in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen, mit Abstrichen – glücksspielrechtliche Erlaubnisse werden nur für kurze Zeiträume ausgesprochen – auch in Sachsen-Anhalt. Fehlende schlüssige Kriterien Justiziar Rechtsanwalt Hendrik Meyer beklagt allgemein fehlende schlüssige Kriterien bei Auswahlentscheidungen zwischen konkurrierenden Spielhallen, Abstandsmessungen, Härtefällen und Ausnahmegenehmigungen. Schützenhilfe von BA-Justiziar Stephan Burger: „Der Glücksspielstaatsvertrag fällt wie ein Kartenhaus zusammen.“ Herausragend ist das Engagement von Vorstandsmitglied Steffen Rehr. Der Automatenunternehmer besucht alle Landtagsdebatten in Schwerin („Gesicht zeigen!“) und organisiert zweistündige Spielhallen-Besuche für Abgeordnete. So erzählte Steffen Rehr von einem gelungenen Besuch von 20 CDU-Abgeordneten des Schweriner Stadtparlamentes in einer eigens kurzzeitig geschlossenen Spielhalle. Weitere Themen: Neue Spielverordnung und Spielerkarte, Qualitätsinitiative 2020, Zertifizierung, erschwerter Berufszugang, der Dialog mit staatlichen Glücksspielanbietern („Wir sitzen als Vertreter des legalen Spiels in einem Boot“), das wichtige Meldeportal BAlarm, Präventionstage, der Tag des Automatenunternehmers am 13. Juni in Berlin, außerdem Beiträge von Dirk Lamprecht, AWI, Arthur Stelter, Löwen Entertainment, und den Origo-Machern Dr. Henning Brand und Matthias Sluytermann. Ehrenamtliche Kassenprüfer Als ehrenamtliche Kassenprüfer wurden Kerstin Heinrigs und Michael Lücke wiedergewählt. Apropos Engagement und Solidargemeinschaft. Knapp 20 Prozent der Mitgliedsbeiträge werden nicht rechtzeitig gezahlt. Hier ist noch Luft nach oben! (Ausführlicher Bericht in der AutomatenMarkt-April-Ausgabe)
      Quelle: automatenmarkt.de/Artikel.28.0…ttnews%5Btt_news%5D=16856