AVRP-Justiziar Hilbert rät: Anhängige Widerspruchsverfahren ruhend stellen

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    • AVRP-Justiziar Hilbert rät: Anhängige Widerspruchsverfahren ruhend stellen

      Automatenmarkt schrieb:

      In einem aktuellen Rundschreiben nimmt Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz (AVRP), Bezug auf die Situation in dem Bundesland: "Soweit in Rheinland-Pfalz die ab dem 1. Juli 2017 erforderlichen glückspielrechtlichen Erlaubnisse versagt wurden und lediglich eine Befreiung bis zum 30. Juni 2021 erteilt wurde, haben eine Vielzahl von Mitgliedern unseres Verbandes gegen diese Entscheidungen Widerspruch erhoben. Der Kreisrechtsausschuss des Rhein-Lahn Kreises hat nun im Rahmen eines Anhörungsverfahren am 25. Januar 2018 mit Zustimmung der Widerspruchsführer als auch der ADD Trier die Widerspruchsverfahren bis zum 31. Dezember 2019 ruhend gestellt." Dies bedeute, "dass die Verfahren für diesen Zeitraum nicht betrieben werden". Den gleichen Weg habe bereits die Landeshauptstadt Mainz gewählt und ebenfalls anhängige Verfahren ruhend gestellt. "Mit Blick auf mögliche Änderungen des Glückspielstaatsvertrages ist es sinnvoll, mögliche Änderungen bis Ende 2019 und gegebenenfalls darüber hinaus abzuwarten", so Rechtsanwalt Tim Hilbert. Wichtige Empfehlung

      Abschließend betont der AVRP-Justiziar: "Soweit Mitglieder unseres Verbandes derzeit anhängige Widerspruchsverfahren gegen die Versagung der beantragen glückspielrechtliche Erlaubnisse eingelegt haben, empfehlen wir, unter Verweis auf das Vorgehen des Rhein-Lahn Kreises und der Stadt Mainz, anhängige Widerspruchverfahren ruhend zu stellen."
      Quelle: automatenmarkt.de/Artikel.28.0…ttnews%5Btt_news%5D=16800