Gauselmann Gruppe bezieht Stellung zu "Paradise Papers"

    • Gauselmann Gruppe bezieht Stellung zu "Paradise Papers"

      Automatenmarkt schrieb:

      In den vergangenen Wochen waren die „Paradise Papers“ in zahlreichen Medien präsent. Thematisiert wurde häufig auch die Rolle von Unternehmen, die Glücksspiele anbieten. Mehrfach wurden die Handlungen von Glücksspielanbietern verzerrt dargestellt. Daher veröffentlicht die Gauselmann Gruppe eine Stellungnahme, die hier in voller Länge wiedergegeben wird: "Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die sogenannten „Paradise Papers“ wird auch die Gauselmann Gruppe genannt. Da die Berichterstattung in erster Linie fragwürdige Steueroptimierungsmodelle betrifft, weist die Gauselmann Gruppe ausdrücklich darauf hin, dass diese Steuerverkürzungsvorwürfe – auch nach dem Inhalt der Berichterstattung – nicht die Gauselmann Gruppe betreffen. Alle Firmengründungen in diesen Ländern sind erfolgt, um europarechtlich zulässige Lizenzen zu erwerben, was so in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich ist. Unsere dortigen Unternehmen haben bislang alle nur Anfangsverluste gemacht. Die Gauselmann Gruppe zahlt den weit überwiegenden Teil der Steuerlast in Deutschland. So sind von der Gauselmann Gruppe im Jahr 2016 über 600 Millionen Euro in Form von Steuern und Sozialabgaben in die öffentlichen Kassen geflossen – davon allein über 450 Mio. Euro in Deutschland. Auch die in der Berichterstattung über die „Paradise Papers“ geäußerten Vorwürfe die Gauselmann Gruppe würde ihre Geschäftstätigkeiten verschleiern, entbehren jeglicher Grundlage. Die in den Veröffentlichungen vielfache genannte Kanzlei Appleby, welche Opfer dieses umfassendes Datendiebstahls war, ist eine internationale Anwaltskanzlei mit Sitz auf der Isle of Man und gehört zu den renommiertesten Kanzleien, wenn es um glücksspielrechtliche Fragen geht. Den Dienstleistungen dieser Kanzlei hat sich auch die Gauselmann Gruppe bedient. Die Gründung der jeweiligen Unternehmen durch die Gauselmann Gruppe vollzog sich offen und transparent. Ihre Existenz und die Beziehung zur Gauselmann Gruppe sind den zuständigen Behörden (GSC, UK Gambling Commission, deutsche Finanzverwaltung etc.) offengelegt und daher bekannt. Eine solche Vorgehensweise ist nicht außergewöhnlich und allgemein anerkannt. Sie wird vor allem angewendet, um die Entwicklung neuer Geschäftsfelder vor der Beobachtung durch Wettbewerber abzuschotten. Wie wir das z. B. in Deutschland 1984 getan haben: Dort wurde die Baden-Automaten Derigs GmbH in Köln von Gauselmann übernommen. Um dieses gegenüber den Wettbewerbern nicht offen zu legen, kaufte der Geschäftsführer Schneider treuhänderisch die Firma Baden-Automaten. Erst viel später, mit dem Wechsel von Herrn Stühmeyer zu Schneider Automaten, wurde klar, dass das Unternehmen zu Gauselmann gehört. Die zur Gauselmann Gruppe gehörende Alliance Gaming Solutions Limited mit Sitz auf der Isle of Man verfügt über eine glücksspielrechtliche Volllizenz zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Glücksspiels in Europa. Die Geschäftstätigkeit ist lizenziert und damit legal. Nach wie vor erlauben diese Lizenzverträge mit Kunden der Alliance Gaming Solutions Limited, die ihren Sitz auf der Isle of Man hat, den Einsatz der lizenzierten Online-Glückspiel-Software nur in solchen Ländern, in denen Online-Glücksspiel nicht verboten ist. Wenngleich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, von dem bislang nur eine Pressemitteilung vorliegt, rechtlich durchaus kritisch bewertet und gar für unionsrechtlich angreifbar gehalten werden dürfte, so wird doch gleichwohl die gegenwärtige Rechtslage und damit das geltende Online-Glücksspiel-Verbot durch die Gauselmann Gruppe voll respektiert. Daher hat die Alliance Gaming Solutions Limited ihre Kunden nunmehr erneut unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2017 darauf hingewiesen und dazu aufgefordert, dass die Lizenzvertragsbedingungen im Lichte der aktuellen Gerichtsentscheidung und unter Berücksichtigung des Online-Glückspielverbots in weiten Teilen der Bundesrepublik Deutschland auszulegen sind und daher die lizenzierten Spiele nicht Endkonsumenten in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden dürfen. Sofern Kunden der Alliance Gaming Solutions Limited dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird hinsichtlich des Lizenzgebietes der Bundesrepublik Deutschland die Kündigung des jeweiligen Lizenzvertrages und auch die Abschaltung des Spielangebots rechtlich geprüft und gegebenenfalls vollzogen. Die Gauselmann Gruppe hofft, dass neben Schleswig-Holstein auch andere Bundesländer als Träger der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Glückspiels endlich eine zeitgemäße Regulierung für das Online-Glücksspiels schaffen. Dabei sollen die in Deutschland wie auch international geltenden hohen Standards für den Verbraucher- und Spielerschutz berücksichtigt werden. Auf dieser Basis muss es das Ziel sein, ein international wettbewerbsfähiges Glücksspielangebot auch aus und für Deutschland zu ermöglichen. Damit können Arbeitsplätze und Steuern auf deutschem Boden bleiben. Vor allem kann aber das bestehende Know-how genutzt und weiterentwickelt werden, damit wir in diesem Bereich nicht den Anschluss an die internationalen Entwicklungen verlieren. Ganz unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass die Gauselmann Gruppe seit jeher selbst Echtgeld-Online-Casinos nur dort betreibt, wo es nicht verboten ist und auch weiterhin dafür Sorge tragen wird, dass die von ihr belieferten Online-Casinos entsprechend nur dort Merkur Spiele anbieten, wo dies rechtlich zulässig ist oder geduldet wird. Andere bekannten Marken, welche durch Werbung für Sportwetten in Deutschland nebenbei Angebote für Glücksspiel schalten, haben diese rechtliche Situation offenbar anders eingeschätzt als das Ergebnis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2017."
      Quelle: automatenmarkt.de/Artikel.28.0…ttnews%5Btt_news%5D=16665