Dieses Patent ist auch der Wahnsinn.
Verfahren zur Erkennung pathologisch auffälligen Spielverhaltens und Steuerung eines Spielautomaten
ZUSAMMENFASSUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung pathologisch auffälligen Spielverhaltens und Steuerung eines Spielautomaten, welcher neben einem Gehäuse zumindest eine zentrale Steuereinheit mit zugeordneten Speichern, Mittel zur Entgegennahme, Prüfung und Ausgabe von Zahlungsmitteln, Anzeigemittel zur Darstellung von Spielabläufen und Tasten und/oder berührungsempfindliche Flächen (Touchscreen) zur Spielablaufbeeinflussung aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grund, ein Verfahren zur Erkennung pathologisch auffälligen Spielverhaltens vorzuschlagen und in Abhängigkeit dieser Erkenntnis die Steuerung eines Spielautomaten zu modifizieren. Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die zentrale Steuereinheit Daten zum Verhaltensmuster eines Spielers erfasst und über einen vorgegebenen Zeitraum in einem ersten Speicherbereich speichert. Nachfolgend vergleicht die zentrale Steuereinheit diese gespeicherten Verhaltensmusterdaten mit den in einem zweiten Speicherbereich hinterlegten Daten zu Normvorgaben. Werden hierbei entsprechende Abweichungen zischen den Verhaltensmusterdaten im Vergleich zu den hinterlegten Daten mit Normvorgaben erkannt, so wird durch die zentrale Steuereinheit eine Veränderung des Spielablaufs und/oder eine warnende Darstellungen auf den Anzeigemitteln aktiviert.
Das hier ist echt zum Zungenschnalzen. Man wird also tatsächlich gescannt am Automaten.
Als Entscheidungsgrundlage für ein möglicherweise gegebenes pathologisches Spielverhalten können erfasste und gespeicherte Daten zum Verhaltensmuster eines Spielers hinsichtlich
Verfahren zur Erkennung pathologisch auffälligen Spielverhaltens und Steuerung eines Spielautomaten
ZUSAMMENFASSUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung pathologisch auffälligen Spielverhaltens und Steuerung eines Spielautomaten, welcher neben einem Gehäuse zumindest eine zentrale Steuereinheit mit zugeordneten Speichern, Mittel zur Entgegennahme, Prüfung und Ausgabe von Zahlungsmitteln, Anzeigemittel zur Darstellung von Spielabläufen und Tasten und/oder berührungsempfindliche Flächen (Touchscreen) zur Spielablaufbeeinflussung aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grund, ein Verfahren zur Erkennung pathologisch auffälligen Spielverhaltens vorzuschlagen und in Abhängigkeit dieser Erkenntnis die Steuerung eines Spielautomaten zu modifizieren. Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die zentrale Steuereinheit Daten zum Verhaltensmuster eines Spielers erfasst und über einen vorgegebenen Zeitraum in einem ersten Speicherbereich speichert. Nachfolgend vergleicht die zentrale Steuereinheit diese gespeicherten Verhaltensmusterdaten mit den in einem zweiten Speicherbereich hinterlegten Daten zu Normvorgaben. Werden hierbei entsprechende Abweichungen zischen den Verhaltensmusterdaten im Vergleich zu den hinterlegten Daten mit Normvorgaben erkannt, so wird durch die zentrale Steuereinheit eine Veränderung des Spielablaufs und/oder eine warnende Darstellungen auf den Anzeigemitteln aktiviert.
Das hier ist echt zum Zungenschnalzen. Man wird also tatsächlich gescannt am Automaten.
Als Entscheidungsgrundlage für ein möglicherweise gegebenes pathologisches Spielverhalten können erfasste und gespeicherte Daten zum Verhaltensmuster eines Spielers hinsichtlich
- – der Frequenz der Tastenbetätigung und/oder
- – der Auswahl der Spieleinsatzhöhe und/oder
- – dem Betrag des zugeführten Geldes und/oder
- – dem Risikoverhalten bei zum Risikospiel angebotenen Gewinnen und/oder
- – der Aktivierung von Automatikfunktionen und/oder
- – dem Vorstoppen des Walzenlaufs und/oder
- – dem Abschneiden von optischen/akustischen Effekten bei Gewinnen und/oder
- – der Verweildauer am Gerät
- – der Frequenz der Tastenbetätigung und/oder
- An Hand der beispielhaft aufgeführten Kriterien für die Feststellung eines pathologisch auffälligen Spielverhaltens soll durch die ebenfalls beispielhaft aufgeführten Maßnahmen ein Spielerschutz realisiert werden, bei dem durch eine zunehmende Verringerung der Attraktivität des Spielautomaten dem Spieler quasi die Lust am spielen vergeht.